Schulelternbeirat
Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Ebenfalls für die Dauer von zwei Jahren werden aus dessen Mitte eine Vorsitzende/ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter sowie nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder gewählt.
Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin sowie die Stellvertretung teil. Die Schulleiterin unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Weitere Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreterinnen oder Vertreter der Schulaufsichtsbehörde können teilnehmen. Bei geeigneten Beratungsgegenständen sollen Mitglieder der Schülervertretung hinzugezogen werden.
Der Zustimmung des Schulelternbeirates bedürfen unter anderem Entscheidungen zum Schulprogramm, zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten oder zu Grundsätzen für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote. Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte. In seiner Arbeit wird der Schulelternbeirat von den Kreis- und Stadtelternbeiräten unterstützt.
Das Mitbestimmungsrecht der Eltern und alle Aspekte der Elternvertretungen sind im Hessischen Schulgesetz (§§ 100-120) geregelt.
Schulkonferenz
Der Schulelternbeirat wählt auch die Elternvertreter der Schulkonferenz. Die Schulkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium der Schule, dem unter dem Vorsitz der Schulleitung fünf Lehrkräfte und fünf Eltern angehören.
Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für 2 Jahre aus der Eltern- und Lehrerschaft gewählt. Sie bestimmen die Grundsätze der Schule, z.B. die Verwendung des Haushalts, die Pausenzeiten, das Schulprogramm und besondere schulische Aktivitäten.